e-integration bietet Rechtssicherheit durch qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Ein großes Anwendungsfeld der qualifizierten elektronischen Signatur ergibt sich aus §14 UStG, der die Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur und ihre Verifikation für den elektronischen Rechnungsversand (bspw. als PDF-Dokument) regelt.
Das deutsche Signaturgesetz (SigG) definiert die "elektronische Signatur" als Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. Darüber hinaus wird die qualifizierte elektronische Signatur als eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die auf einem (zum Zeitpunkt der Erzeugung gültigen) qualifizierten Zertifikat beruht und mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt wurde, beschrieben.
Es wird ergo schnell ersichtlich, dass die Erfüllung dieser und vieler weiterer gesetzlichen Anforderungen, den Betrieb einer umfassenden Private Key Infrastructure (PKI) notwendig macht. Die Implementierung eines solchen Betriebs ist aufwändig und die fortlaufende Aktualisierung und Aufrechterhaltung der Abläufe ist vielschichtig und komplex.
Unsere Lösung:
- Verbinden Sie sich über lediglich eine Schnittstelle mit unserem e-Invoicing Portal und übermitteln Sie uns Ihre Rechnungsdaten in einem beliebigen Format.
- e-integration bietet dann den Betrieb der Private Key Infrastructure als Dienstleistung an, der allen handels- und steuerrechtlichen Steuervorschriften in Deutschland und in der EU genügt. Das garantieren wir!
- Die QES-Lösung von e-integration ist von PricewaterhouseCoopers (PwC) testiert.
- e-integration signiert die Rechnungsdaten entsprechend §14 UStG im Namen des Dokumentenerstellers und versendet die Daten an die Rechnungsempfänger.
Als besonderen Clou der PwC-testierten Lösung kann e-integration ebenfalls die Verifizierung der Signatur für die Rechnungsempfänger übernehmen und die Daten an diese weiterleiten. Somit ermöglicht e-integration für den Rechnungsversender wie auch den Rechnungsempfänger eine 100%tig digitale und rechtskonforme Rechnungsdatenkommunikation.
Ihre Vorteile:
- Die Erfüllung sämtlicher Rechtsvorschriften, wie z.B. §14 UStG, GoBS und GDPdU, wird durch e-integration sichergestellt.
- Sie als Rechnungsversender übermitteln Ihre Daten ausschließlich über eine Schnittstelle zu e-integration. Jegliche Papierbelege sowie auch die Rechnungsliste entfallen.
- Ihre Partner und Kunden als Rechnungsempfänger erhalten sämtliche Daten elektronisch (im EDI-Verfahren) oder im PDF-Format im Anhang einer E-Mail. Es entfallen alle Papierbelege.
- Mit der QES-Lösung des e-Invoicing Portals beschleunigen Sie nicht nur Ihren Rechnungsversand, sondern senken Ihre Prozesskosten auf einen Bruchteil Ihrer gegenwärtigen Kosten.
Zur Komplettierung dieses Dienstleistungsangebots bietet e-integration auch die Möglichkeit zur Langzeitarchivierung der Daten an.
Die Funktionalität:
- Die vom Rechnungsversender per EDI empfangenen Daten werden in die Formate des Rechnungsempfängers konvertiert (andere EDI-Formate, PDF, etc.) und in diesem Format signiert.
- Die Signaturen werden durch e-integration für den Rechnungsempfänger verifiziert.
- Die Rechnungsdaten mit der elektronischen Signatur werden dem Rechnungsversender zur eigenen Archivierung bereitgestellt, oder e-integration führt die Archivierung für den Rechnungsversender aus.
- Die Rechnungsdaten, Signaturen und sogenannten Prüfberichte aus dem Ergebnis der Verifizierung werden dem Rechnungsempfänger zur elektronischen Archivierung bereitgestellt, oder e-integration übernimmt die Archivierung im Auftrag des Rechnungsempfängers.


