Revisionssichere Archivierung ohne Investition
Das Gesetz verpflichtet jedes Unternehmen zur rechtskonformen Langzeitarchivierung aller im Geschäftsbetrieb elektronisch ausgetauschten Daten. Die gestzlichen Grundlagen hierfür bilden §14 UStG, die Abgabenordnung (AO) bzw. die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS).
Die Einrichtung eines elektronischen Archivs bedeutet vor diesem Hintergrund erhebliche Investitions- und Einführungsaufwendungen für jedes Unternehmen. Schnell werden sechsstellige Investitionsbeträge für entsprechende Hard- und Softwarelösungen fällig. Dadurch werden aber weder die Produktivität noch die Effizienz im Unternehmen gesteigert.
Unsere Lösung:
- Sie lagern Ihr elektronisches Archiv zu e-integration aus.
- Wir erhalten Ihre Daten über eine sichere individuell abgestimmte Schnittstelle.
- e-integration archiviert Ihre Daten in einer gesicherten Serverumgebung über die vorgeschriebene Frist von sechs oder zehn Jahren.
Ihre Vorteile:
- Es sind keine Investitionen in neue Hardware- und Software notwendig.
- Es entstehen lediglich volumenabhängige Nutzungsgebühren.
- Archivierung gemäß der Abgabenordnung (AO), GDPdU, sowie für Rechnungsdaten gemäß §14 UStG.
- Sicherer Online-Zugriff auf die archivierten Daten (z.B. für Recherchen).
- Über einen sicheren Browserzugang haben Sie Zugriff auf Ihre Daten und können in diesen recherchieren.
- Im Bedarfsfall erhalten Sie die archivierten Daten über DFÜ oder auf einem Datenträger, natürlich auch in IDEA-kompatiblen Formaten für eine Betriebsprüfung.
Die Funktionalität:
- Elektronischer Empfang Ihrer zu archivierenden Daten
- Archivierung aller elektronischen Datenformate und gescannten Dokumente
- Indexierung der Dokumente zum schnellen und effizienten Auffinden der Dokumente nach vereinbarten Schlüsseldaten
- Recherchemöglichkeit über einen browserbasierten Client
- Darstellung der elektronischen Daten in lesbarer Form (z.B. PDF)
- 6- bzw. 10-jährige Aufbewahrung von elektronischen Geschäftsdaten, d. h. entsprechend den gesetzlichen Anforderungen


